E-check Vorschrift nach DGUV V3 Elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach DGUV V3, DIN VDE 0701, VDE 0702
Die gesetzlichen Anforderungen:
Die Prüfungen von Arbeitsmitteln waren bisher in unterschiedlichen Vorschriften starr festgelegt. Seit Oktober 2002 ist diese Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zusammengefasst. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber nun selbst ermitteln, welche seiner Arbeitsmittel prüfbedürftig sind.
Dabei hat er sowohl die Fristen für die Prüfungen zu bestimmen als auch die Qualifikation der jeweiligen Prüfer (Elektrofachkraft) festzulegen. Bei diesen Festlegungen muss er sich am sogenannten „Stand der Technik“ orientieren. Für den Arbeitgeber bedeutet dies zwar einen größeren Freiraum bei der Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes, gleichzeitig aber auch eine größere Eigenverantwortung mit allen daraus folgenden Konsequenzen.